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Energiekommission des Nationalrats macht Nägel mit Köpfen und drückt aufs Tempo bei der Energiewende

24.02.2023 | Helion

Helion begrüsst die Entscheide der Energiekommission des Nationalrats (Urek-N) bei der Beratung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Die Kommissionsmitglieder haben progressive Entscheide gefällt und wichtige Hürden abgebaut. Drei Entscheide schaffen wichtige neue Grundlagen. Insbesondere der Entscheid zur Integration von (Auto)-Batteriespeichern wird der Energiewende gewaltig Schub geben.

Zur Netzentgeltbefreiung von dezentralen Speichern mit Endverbrauch

Damit ist die Grundlage geschaffen, dass sich künftig Batterien system- und marktdienlich ins Energiesystem integrieren lassen. Angesichts der auf uns zu rollenden Elektrifizierung der Mobilität ein starkes Zeichen und ein grosser Hebel für die Energiewende, weil damit gewaltige Speicherkapazitäten (doppelt so gross wie die heute verfügbaren Pumpspeicherkraftwerke) intelligent genutzt werden können. Das erneuerbare Energiesystem gewinnt so an Resilienz, die Volatilität einer erneuerbaren Energieproduktion wird geglättet und damit die Versorgungssicherheit insgesamt gestärkt. Die Integration von Elektroauto-Batterien in das Energiesystem macht aber auch volkswirtschaftlich Sinn, weil die Stromsystemkosten um bis zu 6,5 Mrd. Franken (14%) reduziert werden können, wie die ETH Zürich erst kürzlich in einer Studie aufgezeigt hat.

 

Nächste Schritte

Viele der im Markt verfügbaren Elektrofahrzeuge verfügen grundsätzlich schon heute über die Fähigkeit zum bidirektionalen Laden. Die dazugehörige Software ist aber noch nicht freigeschaltet. Bereits dieses Jahr werden einzelne grosse Automarken umstellen und Batterien bidirektional nutzbar machen. Weitere werden im 2024 folgen.

Bidirektionale Ladestationen sind heute noch eine teure Investition. Die Kosten werden durch Skaleneffekte aber rasch sinken. Wir rechnen damit, dass sich die Preise für bidirektionale Ladestationen in rund zwei Jahren, denen von normale Ladestationen annähern werden.

Langfristig ist vorstellbar, dass die bidirektionalen Ladestationen direkt im Auto eingebaut sind. Dies wäre technisch kostengünstig realisierbar, weil das Auto als Stromspeicher künftig weltweit zum Einsatz kommen wird.

Mit Inkraftsetzung des neuen Gesetzes, voraussichtlich am 1. Januar 2025, werden wir und die Branche bereit sein und das bidirektionale Laden wird sich als Standard durchgesetzt haben.

Nutzen des bidirektionalen Ladens

Die Vorteile des bidirektionalen Ladens sind vielfältig und systemrelevant:

  • Entlastung des lokalen Stromnetzes lokal sowie des schweizweiten Übertragungsnetzes
  • Speicherfähigkeit und Wiederverwendbarkeit des selbst produzierten Solarstroms
  • Optimierung des Eigenverbrauchs
  • Mit den Batteriespeichern neu auch am Energiemarkt teilnehmen

 

 

Die Kommission hat neben der Netzentgeltbefreiung zwei weitere wichtige Entscheide gefällt, die den Aufbau eines intelligenten und modernen Energiesystem möglich machen werden:

  1. Günstiger Solarstrom auch für Mieter:innen dank lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG))
    Das heute schon bestehende Modell der Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) bewährt sich in der Praxis und führt dazu, dass insbesondere PV-Anlagen rentabler betrieben werden können. Auch profitieren Verbraucher innerhalb der ZEV von günstigeren Preisen für Strom, der gleich in ihrer Nähe produziert wird und sie leisten damit einen aktiven Beitrag zur Entlastung der Netzinfrastruktur.
    Die ZEV nach heutigem Recht sind aber auf physische Leitungsverbindungen angewiesen, unter Ausschluss des öffentlichen Netzes. Entsprechend beschränken sie sich vor allem auf Neubauten und dabei auf einzelne Gebäude oder wenige benachbarte Bauten. Die Kommission will mit ihrer neuen Regulierung erreichen, dass der Strom in Zukunft verstärkt dort genutzt wird, wo er auch bereitgestellt wird. Neu sollen deshalb lokale Elektrizitätsgemeinschaften möglich sein, deren Teilnehmenden unter Inanspruchnahme des Verteilnetzes miteinander verbunden sind. Die Kommission schafft Anreize zum Bau neuer PV-Anlagen mit hohem Eigenverbrauch, was einen forcierten PV-Zubau ohne zusätzliche Fördergelder ermöglicht. Auch werden damit Grundlagen gelegt für Mieterinnen und Mieter, die neu günstigen Solarstrom aus ihrer unmittelbaren Nachbarschaft beziehen können (z.B. Solarstrom vom Dach der Sägerei für Liegenschaften im Dorf).

  2. Kommission für Liberalisierung des Messwesens
    Damit die neue Energiewelt zum Fliegen kommt, braucht es eine offene Verfügbarkeit der Energiedaten in Echtzeit. Die Kommission hat dies erkannt und will das Messwesen deshalb liberalisieren. Aktuell sind ausschliesslich die Netzbetreiber für das Messwesen und die Informationsprozesse verantwortlich. Durch die von der Kommission geforderte Liberalisierung soll Wettbewerb, Transparenz und die Datengrundlage geschaffen werden, damit die Stromnetze auf die zukünftigen Anforderungen einer dezentralen Energieproduktion und der Elektrifizierung von Mobilität und Gebäudesektor vorbereitet sind.

 

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