Förderung von Solaranlagen für Grosskunden

Förderung

Förderungen für Solaranlagen 600 m²

Bund und Kantone zahlen Förderbeträge an Unternehmen, die Solaranlagen betreiben und erneuerbare Energien für den Eigenverbrauch nutzen. Der Förderbetrag variiert je nach Leistungsfähigkeit (kWp) und Grösse der Photovoltaikanlage.

Für grossee Photovoltaikanlagen gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten. Besitzer:innen von Immobilien ab 600 m² haben die Wahl zwischen einer grossen Einmalvergütung (GREIV) oder der wiederkehrenden Einspeisevergütung (KEV bzw. Einspeisevergütungssystem EVS).

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Grosse Einmalvergütung (GREIV)

Die GREIV ist eine einmalige Vergütung, die maximal 30 % der Investitionskosten der Solaranlage deckt und vom Bundesamt für Energie an den Solaranlagen-Besitzer:innen ausbezahlt wird. GREIV ist für Solaranlagen mit einer Leistung zwischen 100 kWp und 50 MWp konzipiert (ab 600 m²).

Neben der grossen Einmalvergütung gibt es die kleine Einmalvergütung KLEIV, die für kleinere Photovoltaikanlagen von 10 m² bis 600 m² gedacht ist. Mit der KLEIV bekommen die Solaranlagenbesitzer:innen maximal 30 % der Investitionskosten erstattet. Nach der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage dauert es etwa zwei Jahre, bis die kleine Einmalvergütung ausgezahlt wird..

Im Gegensatz zu KLEIV kann die Anmeldung bei GREIV bereits vor der Inbetriebnahme der Solaranlage erfolgen.

Wir beantragen die GREIV für Sie:
Anmeldung der Anlage durch Helion Inbetriebnahme der Anlage durch Helion Teil-Rückerstattung der Anschaffungskosten
Vor Baubeginn besorgt Helion alle notwendigen Formulare für die Anmeldung. Sie müssen sich um nichts kümmern. Nachdem die Solaranlage beim Staat angemeldet wurde, beginnen unsere Fachleute mit der Planung und Installation Ihrer Anlage. Die Auszahlung ist gesetzlich garantiert und erfolgt nach etwa 6 Jahren. Massgeblich ist das Datum des Eingangs der Anmeldung.

In der Regel haben Industriekund:innen Anlagen mit einer Fläche von mehr als 600 m², daher ist GREIV das wichtigste Förderinstrument für Industriekund:innen

Erhalt der Einmalvergütung

Aufgrund hoher Nachfrage besteht derzeit eine Wartezeit von etwa sechs Jahren für die Auszahlung der GREIV.

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Wenn die Betreiber:innen einer Anlage mit mehr als 100 kWp (grösser als 600 m²) auf die grosse Einmalvergütung verzichtet, kann er auf die KLEIV umsteigen. Durch den Wechsel zur KLEIV wird die Wartezeit bis zur Auszahlung auf 2 Jahre verkürzt, gleichzeitig sinkt aber auch der Förderbeitrag.

Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)

Bis Ende 2017 erhielten die Betreiber:innen von grossen Photovoltaikanlagen von Swissgrid einen vertraglich vereinbarten Vergütungssatz.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Energiegesetzes am 01.01.2018 hat sich die Situation grundlegend geändert. Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) steht für die Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen ab dem 01.01.2018 nicht mehr zur Verfügung. Es werden nur noch Anträge berücksichtigt, deren Anmeldedatum vor dem 30. Juni 2012 liegt.

Direktvermarktung: Ein neues Fördersystem

Wenn Sie eine Solaranlage mit einer Leistung von mehr als 500 kWp besitzen, ist die Direktvermarktung obligatorisch. Diese Situation kommt allerdings selten vor.

Bei der Direktvermarktung sind die Photovoltaikanlagen-Besitzer:innen selbst für den Verkauf ihres Solarstroms verantwortlich. Anstatt wie bei KEV eine kostendeckende Einspeisevergütung zu erhalten, können die Anlagenbesitzer:innen ihren Strom zu Marktpreisen verkaufen.

Der richtige Zeitpunkt für eine Solaranlage

Aufgrund der hohen Nachfrage nach Photovoltaikanlagen gab es in den letzten Jahren viel Bewegung auf dem Solarenergiemarkt. Heute kosten Photovoltaikanlagen nur noch 20 % des Preises, den man noch vor 10 Jahren bezahlen musste.

Allerdings nehmen die staatlichen Förderungsbeiträge zunehmend ab. Deshalb ist der beste Zeitpunkt für den Kauf einer Solaranlage genau jetzt: Je länger Sie warten, desto weniger Subventionen werden Ihnen ausbezahlt.

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