Zusammenschluss zum Eigenverbauch

Was ist eine EVG bzw ein ZEV?

Eine Eigenverbrauchsgemeinschaft, kurz EVG, ist ein vertraglicher Zusammenschluss zwischen mehreren Parteien, die ihren selbst-produzierten Solarstrom gemeinsam verbrauchen. Die EVG besteht aus Eigentümer/Betreiber der Solaranlage und mehreren Endverbrauchern. Endverbraucher in der EVG können sowohl Stockwerkeigentümer als auch Mieter sein.

EVG ist jetzt ZEV

Mit dem neuen Energiegesetz 2018 wurden EVGs als ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) definiert, wodurch Solarprojekte noch attraktiver werden. Neu dürfen sich nicht nur Wohnungen im selben Haus, sondern auch aneinandergrenzende Grundstücke zusammentun, um den produzierten Solarstrom zu nutzen.

Vorteile eines ZEV
Vorteile für den Mieter Vorteile für den Mieter
Tiefere Stromkosten Wertsteigerung der Immobilie
Einfacher Zugang zu Solarstrom Renditeerhöhung dank Eigenverbrauch
Weniger Nebenkosten Attraktivere Wohnfläche

Wie funktioniert ein ZEV?

Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch teilt sich einen Anschluss an das öffentliche Netz und tritt als juristische Person gegenüber dem lokalen Energieversorger auf. Aus dem Anschluss wird entweder überschüssiger Solarstrom in das Netz eingespeist oder bei Bedarf zusätzlicher Strom eingekauft.

Eine Eigenverbrauchsgemeinschaft ist für Mieter und Stockwerkeigentümer oftmals die einzige Option selbst Solarstrom zu produzieren respektive zu verbrauchen. Dank des ZEV können Mieter grünen Strom produzieren und gleichzeitig ihre Stromkosten senken.

Nach Gründung des ZEV, erhält die Gemeinschaft nur noch eine einzelne Rechnung des Stromversorgers. Wie die Verrechnung der Kosten unter den Parteien erfolgt, ist ganz dem ZEV überlassen.

Bild: Funktionsweise eines ZEV in einem Mehrfamilienhaus

Voraussetzungen für den ZEV

  • Einwilligung und Vertrag unterzeichnet von Mietern
  • Die Solarproduktion der PV-Anlage muss mind. 10% der maximalen Netzanschlusskapazität betragen
  • Solarstrom muss vor Ort verbraucht werden
  • Stromproduzent und Endverbraucher teilen sich einen Anschluss

Gründung einer EVG bzw eines ZEV?

Für die Gründung eines ZEV ist ein rechtsgültiger Vertrag und ein Dokument für die Stromlieferung erforderlich. Beide Dokumente müssen von allen Vertragsparteien unterzeichnet werden. Im Vertrag werden die internen Handhabungen wie Aufteilung der Stromkosten, Abrechnung und Ausstellung von Herkunftsnachweisen (HKN) geregelt.

Bei der Wahl der Rechtsform für die Eigenverbrauchsgemeinschaft haben die Parteien freien Handlungsspielraum gemäss Gesetz, wobei die «einfache Gesellschaft» unter den EVGs am meisten verbreitet ist.

Was kostet die Gründung?

Die Kosten für die Gründung eines ZEV werden von allen ZEV-Mitgliedern selbst getragen. Wie hoch die jeweiligen Kosten ausfallen, hängt vom Elektrizitätswerk und dem gewählten Stromprodukt aus. Unsere Partner Climkit und Blockstrom sind bei der Gründung und Vertragsgestaltung gerne behilflich.

Wahlfreiheit der Mieter

Die Mieter/Stockwerkeigentümer können bei der Einführung selbstständig entscheiden, ob Sie dem ZEV beitreten wollen. Je mehr Parteien sich dem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch anschliessen, desto höher der Eigenverbrauch. Dies wirkt sich positiv auf die Wirtschaftlich der Solaranlage aus.

Gemeinsam Geld sparen

Die Kosten für eigenen Solarstrom inkl. Betriebskosten belaufen sich aktuell auf circa 12 Rappen pro kWh. Der Strom aus dem Netz kostet derzeit 23 Rappen pro kWh. Die Nutzung des selbst produzierten Stroms ist im Vergleich kostengünstiger und rentabel für Ihre Solaranlage. Daher ist es erstrebenswert möglichst viel Strom selbst zu verbrauchen.

Durch die Gründung eines ZEV mit vielen Stromverbrauchern wird der Eigenverbrauch signifikant erhöht.

Wenn der ZEV mehr als 100‘000 Kilowattstunden pro Jahr verbraucht, kann der ZEV den Reststrom am freien Strommarkt einkaufen. Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch kann so kostengünstig Strom einkaufen, wodurch die Stromkosten pro Haushalt um bis zu 30 Prozent reduziert werden können.

Weitere Infos zur Rentabilität eines ZEV

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