Dynamische Einspeisevergütung ab 2027: Was ändert sich für Ihre Solaranlage?

    Hinweis: In diesem Ratgeber steht gezielt die Einspeisevergütung ab 2027 im Fokus. Wie sich dynamische Energie-, Netz- und Rückliefertarife voneinander unterscheiden, erfahren Sie im Ratgeber «Dynamische Stromtarife in der Schweiz».


    Das Wichtigste in Kürze

    •    Ab 2027 richtet sich die Einspeisevergütung grundsätzlich nach dem aktuellen Marktpreis.
    •    Der Wert des Solarstroms verändert sich im Tagesverlauf.
    •    Bei hoher Solarstromproduktion sind die Preise meist tief oder negativ, bei hoher Nachfrage steigen sie.
    •    Die gesetzliche Minimalvergütung sichert kleinere Anlagen weiterhin ab.
    •    Eigenverbrauch, Batteriespeicher und intelligente Steuerung gewinnen an Bedeutung.


    Einspeisevergütung – was ist das eigentlich?

    Ihre Solaranlage produziert Strom, den Sie direkt im Haushalt nutzen oder speichern können. Erzeugt sie mehr Strom, als Sie verbrauchen oder speichern, fliesst der Überschuss ins öffentliche Netz. Dafür erhalten Sie eine Einspeisevergütung, auch Rückliefertarif oder Abnahmevergütung genannt. Wichtig: Die Einspeisevergütung bestimmt, was Sie für Ihren eingespeisten Solarstrom erhalten. Sie ist nicht mit dem Preis zu verwechseln, den Sie für Strom aus dem Netz bezahlen.


    Was ändert sich ab 2027?

    Ab 1. Januar 2027 richtet sich Ihre Einspeisevergütung grundsätzlich nach dem viertelstündlichen Schweizer Spotmarktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Dafür ist ein Smart Meter erforderlich, der den Stromfluss im Viertelstundentakt misst und die Daten automatisch übermittelt. Um die technische Umstellung kümmert sich Ihr Energieversorger. Ist noch kein entsprechendes Gerät installiert, muss die Umrüstung spätestens bis 2028 erfolgen. In der Regel müssen Sie selbst nichts unternehmen.
    Grundlage des neuen Modells ist die Revision des Energiegesetzes (Art. 15), die das Parlament im Herbst 2025 beschlossen hat. Netzbetreiber dürfen jedoch weiterhin andere Modelle anbieten, beispielsweise eine konstante Vergütung. Entscheidend ist deshalb auch, welcher Tarif für Ihre Anlage tatsächlich gilt.


    Warum ändert sich das System?

    An sonnigen Mittagen wird häufig mehr Solarstrom produziert als benötigt – auch in der Schweiz. Fixe Quartalspreise boten bisher kaum Anreiz, die Einspeisung an die aktuelle Marktlage anzupassen. Entsprechend floss viel Solarstrom gerade dann ins Netz, wenn die Nachfrage und damit auch die Marktpreise tief oder sogar negativ waren.
    Hier setzt das neue Modell an: Bei tiefen Preisen lohnt es sich stärker, den Solarstrom selbst zu nutzen oder zu speichern und Überschüsse – wenn möglich – erst zu attraktiveren Zeiten einzuspeisen. So lassen sich Produktion, Verbrauch, Speicherung und Einspeisung besser aufeinander abstimmen. Es geht also nicht darum, weniger Solarenergie zu produzieren, sondern sie cleverer zu nutzen.

     

    Kann die Vergütung auch negativ werden?

    Ja. In einzelnen Viertelstunden kann der Strompreis unter null fallen. Eine Solaranlage wird dadurch aber nicht automatisch unrentabel, denn negative Preise treten nur in bestimmten Marktphasen auf. Für eine Anlage mit einem durchschnittlichen Einspeiseprofil bleibt die Vergütung gleich hoch wie heute. Intelligent gesteuerte Anlagen können sogar mehr verdienen. Zudem schützt die gesetzliche Minimalvergütung kleinere Anlagen vor durchschnittlich tiefen Marktpreisen.



    Fazit

    Ab 2027 zählt nicht mehr nur, wie viel Solarstrom Ihre Anlage produziert, sondern auch, wann Sie ihn nutzen, speichern oder einspeisen. Eine intelligente Steuerung erhöht den Eigenverbrauch, lädt den Speicher mit Überschüssen und verschiebt die Einspeisung nach Möglichkeit in attraktivere Stunden. Die dynamische Einspeisevergütung ist daher kein Grund zur Sorge, sondern ein Anlass, den eigenen Solarstrom noch gezielter zu nutzen.



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