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NACHBARTARIF – Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbauch (vZEV)
vZEV für Einfamilienhäuser
vZEV heisst virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch und verhilft Ihnen, einen grossen Teil Ihres überschüssigen Solarstroms zum besten Preis zu verkaufen. Unser NACHBARTARIF richtet sich an Besitzerinnen und Besitzer eines EFH, welche bereits Solarstrom produzieren oder sich für die Realisierung einer Solaranlage interessieren. Das vZEV-Ertragsmodell steht in der Schweiz seit 2025 zur Verfügung und ist eine attraktive Ergänzung zur Einspeisevergütung des Energieversorgers mit einer verhältnismässig tiefen Vergütung zum Referenzmarktpreis. Dadurch erhöht sich die Rentabilität Ihrer Investition in die Solaranlage massiv.
Der vZEV ist ein vertraglicher Zusammenschluss zwischen dem Betreiber einer Solaranlage (Sie als Besitzer) und Mitverbrauchenden eines oder mehreren angrenzenden Grundstücken (Ihre Nachbarn). Es handelt sich um eine Win-Win-Situation: Nebst Ihnen profitieren auch Ihre Nachbarn. Konkret bedeutet dies, dass die Abnehmer Ihres Solarstroms im Vergleich zum Tarif des Energieversorgers 20 % weniger bezahlen.


Grafik: Der Energieversorger liefert Fremdstrom an vZEV-Betreiber und -Teilnehmer. Der vZEV-Betreiber liefert seinen Solarstrom an den vZEV-Teilnehmer und an den Energieversorger.
Abrechnung und Vertrag
Ein vZEV erfordert einen Vertrag zwischen Betreiber (Besitzer der Solaranlage) und Teilnehmer (Nachbar). Sobald der vZEV-Vertrag besteht, wird neu der vZEV-Betreiber alleiniger Vertragspartner des Energieversorgers und ist fortan selbst für die Weiterverrechnung der Fremdstromlieferungen an den vZEV-Teilnehmer verantwortlich. Deshalb stellt der Energieversorger neu und ungewohnter Weise die Rechnung für gelieferten Fremdstrom jeweils nur noch dem vZEV-Betreiber zu. Für die Abrechnung kann der vZEV-Betreiber den Rechnungsbetrag des Energieversorgers und den mit dem Nachbar vereinbarten Preis für Solarstrom in der Helion ONE App eintragen. Die App generiert damit eine Abrechnung (PDF) für den Nachbar, welche die Energiemengen und Kosten für Fremdstrom und Solarstrom darstellt. Dabei wird der Rechnungsbetrag des Energieversorgers anteilmässig zum Fremdstromverbrauch aufteilt, unabhängig davon, wie das Tarifmodell des Energieversorgers aussieht.
Begleitung von A bis ZEV
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Kostenlose telefonische Erstberatung
Gerne unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um technische Machbarkeit, Bewilligung und Abrechnungsmodell.
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Kostenlose Beratung
Wir loten gemeinsam Möglichkeiten aus für Ihre aktuelle Situation und das gewünschte vZEV-Modell. Sie erhalten eine unverbindliche Offerte.
So funktioniert ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV/vZEV)
Voraussetzung für einen ZEV ist, dass alle Teilnehmenden des ZEV den gleichen Netzanschlusspunkt haben. Entweder, weil sie im gleichen Gebäude wohnen oder weil ihre Gebäude am gleichen Anschlusspunkt ans Netz angeschlossen sind. Ein ZEV kann mehrere Messpunkte des Netzbetreibers umfassen. In diesem Fall wird der Gesamtmesspunkt virtuell berechnet und man spricht auch von einem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV). Diese Möglichkeit besteht neu seit dem 2025 und ermöglicht es, den Solarstrom direkt dem Nachbar zu verkaufen, ohne Netzgebühren bezahlen zu müssen.
Der ZEV gilt gegenüber dem Energieversorger als ein Verbraucher resp. Produzent und erhält nur noch eine Rechnung. Für die weitere Verrechnung unter den einzelnen ZEV-Teilnehmer:innen ist der ZEV-Betreiber verantwortlich. Helion hat dafür eine Partnerschaft mit Smart Energy Link.
vZEV senkt Ihre Energiekosten
- Grosses Ertragspotential
Sie können Ihren Solarstrom an Ihre Nachbarn zu einem attraktiven Preis verkaufen. Ihr Energieversorger bezahlt Ihnen via Einspeisevergütung bedeutend weniger. Diese Ertragssteigerung ist ein entscheidender Beitrag zur Senkung Ihrer Energiekosten. - Kostenvorteil für Ihre Nachbarn
Ihre Nachbarn beziehen Solarstrom direkt von Ihnen. Deshalb entfällt auf diese Lieferung die Netznutzungsgebühr, welche sie sonst an Ihren Energieversorger bezahlen müssten. Sofern Sie Ihren Solarstrom günstiger als der Energieversorger an Ihre Nachbarn verkaufen, reduzieren sich deren Stromkosten. - Gemeinsam Ressourcen schonen
Jede vZEV-Partei leistet dank der Nutzung lokal vorhandener Solarenergie einen persönlichen Beitrag zur Energiewende.
Fragen und Antworten zum Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Was heisst ZEV?
Was heisst vZEV?
Wer kann ein ZEV oder vZEV bilden?
Wo liegen die Vorteile eines ZEV?
Der ZEV ist eine innovative und seit 2018 etablierte Lösung, die es ermöglicht, gemeinsam Solarenergie zu nutzen – und dabei Kosten zu sparen. Ein ZEV kann sich über ein oder mehrere Gebäude erstrecken und ganze Areale miteinander verbinden und somit allen ZEV-Teilnehmenden günstigen Strom liefern.
Wie funktioniert der ZEV?
Die ZEV-Mitglieder nutzen eine gemeinsame Anschlussleitung des Energiewerks, wodurch der ZEV als ein einziger Kunde gegenüber dem Energiewerk auftritt. Überschüssiger Solarstrom wird ins Netz eingespeist und zusätzlicher Netzstrom bei Bedarf eingekauft. Die ZEV-Betreibenden übernehmen die Abrechnung der Stromkosten, z.B. mithilfe eines Dienstleisters.
Wer kann beim ZEV teilnehmen?
Alle Verbrauchende, seien es Mietende oder Stockwerkeigentümer:innen, die zusammen über einen einzigen Netzanschluss verfügen, können Teil eines ZEV werden. Als Investor:in einer Photovoltaik-Anlage, ohne selbst vor Ort Energie zu nutzen, tritt man als ZEV-Betreibende auf und ist für den Betrieb verantwortlich.
Was sind die Vorteile für Investor:innen?
Wirtschaftliche Attraktivität: Mit vielen Verbrauchenden im ZEV erhöht sich der Eigenverbrauch und damit die Wirtschaftlichkeit der Solaranlage. Attraktivität Ihrer Immobilie: Eine Solaranlage steigert den Wert Ihrer Immobilie und macht sie für potenzielle Mieter attraktiver. Nachhaltigkeit: Mit einer Solaranlage als ZEV-Betreibende tragen Sie aktiv zum Umweltschutz bei und werden zu Energiewendemacher:innen.
Was sind die Vorteile für Mietende oder Stockwerkeigentümer:innen?
Bei einem ZEV profitiert jeder – so wird es vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Finanzielle Einsparungen: Der im ZEV erzeugte Solarstrom ist günstiger als herkömmlicher Netzstrom, wodurch sich die Stromkosten signifikant senken lassen. Nachhaltigkeit: Mit einem ZEV erhalten Sie eine exklusive Möglichkeit und einen einfachen Zugang, lokale Solarenergie zu nutzen und Ihren persönlichen Beitrag zur Energiewende zu leisten.
Was sind die Voraussetzungen für einen ZEV?
Das öffentliche Verteilnetz darf nicht in Anspruch genommen werden, weshalb der ZEV lediglich über einen einzigen Netzanschluss verfügen darf. An diesem Netzanschlusspunkt verfügt der ZEV über einen Werkzähler, um den Netzbezug und die Rücklieferung gegenüber dem Energiewerk abzurechnen. Die Produktionsleistung der Photovoltaik-Anlage muss mindestens über 10% der Anschlussleistung des Netzanschlusspunktes verfügen, was auch in Ihrem Interesse ist, um möglichst viel Energie selbst bereitstellen zu können. Letztlich bedarf es lediglich einer schriftlichen Einwilligung eines jeden Teilnehmenden mittels Mietvertragszusatz bzw. bei Stockwerkeigentum mittels Dienstbarkeitsvertrag, damit ein gegenseitiger Fortbestand gesichert ist.
Was sind die nächsten Schritte?
Die Realisierung eines ZEV ist zwar nicht trivial und facettenreich, doch mit dem richtigen Ansatz unkompliziert und letztlich höchst attraktiv. Die Energiewende erfordert das passende Know-how: Gerne beraten wir Sie individuell in einem persönlichen Gespräch und erarbeiten mit Ihnen die für Sie passende Lösung.
Zu welchem Tarif darf die Solarenergie an die ZEV-Teilnehmenden veräussert werden?
Bei der Kostenverrechnung für selbst erzeugten Strom darf ZEV-Teilnehmenden pauschal 80% des Betrags berechnet werden, den sie ohne ZEV-Mitgliedschaft für das lokale Standardstromprodukt zahlen müssten. Anstelle jener Pauschale können Grundeigentümer:innen ihren Mietenden die effektiven Kosten für intern erzeugten Strom abzüglich der Erlöse aus Netzeinspeisung berechnen. Dabei gilt als Obergrenze wiederum das Standardstromprodukt der Grundversorgung. Sind die internen Kosten niedriger, darf maximal 50% der Einsparung zusätzlich berechnet werden. Hierbei wäre den Verbrauchenden eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten vorzulegen. In den meisten Fällen empfiehlt es sich, die 80%-Regel anzuwenden.
Wie wird der Verbrauch gemessen und gar zwischen Netz- und Solarstrom unterschieden?
Die einzelnen Verbrauchseinheiten werden mittels eines Privatzählers gemessen. Im Bestandsgebäude werden lediglich die vorliegenden Werkszähler ausgebaut und durch Privatzähler ersetzt – die bestehende Infrastruktur wird somit maximal genutzt. Hinzukommt der neue, vorgelagerte Werkszähler des Verteilnetzbetreibers als Bilanzzähler für den gesamten ZEV (siehe Abbildung Messkonzept). Zudem wird ein Privatzähler als Bilanzzähler gesetzt, da derzeit noch kein digitaler Zugriff auf die Messdaten des Verteilnetzbetreibers besteht. Der Privatzähler für die Bilanz und der Privatzähler für die Photovoltaik-Anlage (= Produktion) sind elementar für die Unterscheidung des Solar- und Netzstroms. Sämtliche Verbräuche werden mit einer Schärfe von 15-Minuten-Werten gemessen. Auf diese Weise lässt sich der individuelle Verbrauch eines jeden Teilnehmenden ermitteln und kann verbrauchsgerecht nach Anteil Solar- und Netzstrom abgerechnet werden.
Was geschieht, wenn eine Partei sich nicht dem ZEV anschliessen möchte?
Im Idealfall beteiligen sich viele Verbrauchende, z.B. eines Mehrfamilienhauses, an einem ZEV, damit der Eigenverbrauch möglichst hoch ist. Die Anzahl der ZEV-Betreibenden, sprich der Finanzierenden, und die Anzahl der ZEV-Teilnehmenden, sprich der Verbrauchenden, kann variabel sein, jede Aufteilung ist theoretisch denkbar. Dies gilt besonders bei Stockwerkeigentümergemeinschaften. Kann oder will ein:e Stockwerkeigentümer:in nicht in die Photovoltaik-Anlage investieren, so ist die ZEV-Teilnahme und der Bezug von lokalem Solarstrom dennoch möglich. Denn die ZEV-Betreibenden sind bestrebt, möglichst alle Parteien für den ZEV zu gewinnen, um den Eigenverbrauch und die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen.
Welche Abrechnungslösung passt zu Ihnen?
In einer Eigenverbrauchsgemeinschaft stellen die Energieabrechnungen einen wesentlichen Teil des Betriebs dar. Wie wird in Ihrem Fall die Abrechnung von Wärme, Wasser usw. bisher gehandhabt, oder gibt es sogar eine Verwaltung? Helion bietet eine auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnittene Lösung für die Rechnungsstellung: Sie können sich für einen "Self-Service" entscheiden, bei dem Sie oder Ihre Verwaltung die Abrechnungen per Mausklick selbst erstellen, oder für einen "Full-Service", bei dem die Abrechnungen als Inkassodienst für die ZEV-Teilnehmenden erstellt werden. Hier können Sie sich entspannt zurücklehnen. Wir beraten Sie gerne, welches Abrechnungssystem und welcher Servicelevel für Sie am besten geeignet ist.
Was passiert, wenn die Solaranlage keinen Strom produziert?
Wie gehe ich vor wenn mein Überschuss der eigenproduzierten Solarernergie nicht 100% via ZEV verkauft werden kann?
Benötigt ein vZEV oder ZEV zusätzliche Leitungen?
Was heisst Eigenverbrauch?
Wer ist SEL?
Wer erhält wieviel Solarstrom?
Was ist die Rendite meines ZEV?
Wer begleicht die Rechnung des Elektrizitätswerks?
Wie werden die ZEV-Einnahmen an den/die Eigentümer:in vergütet?
Wie können Bewohner:innen den eigenen Verbrauch einsehen?
Wie erfolgt die Rechnungsstellung im Full-Service-Modell?
An wen wird die Rückliefervergütung ausbezahlt?
Wie werden Ladestationen für Elektroautos abgerechnet?
Ist die Anwendung der 80%-Regel für die Solartarifberechnung auch in der STWEG sinnvoll?
Wer haftet für nicht bezahlte Stromrechnungen?
Haben ZEV-Teilnehmende die Möglichkeit, wieder aus dem ZEV auszutreten?
Ja, ein Austritt ist möglich. Es muss jedoch eines der nachfolgenden Kriterien erfüllt sein:
- der ZEV verlangt einen nicht gerechtfertigten Preis
- der/die Grundeigentümer:in eine mangelhafte Versorgungssicherheit mit Strom bietet
- der Anspruch auf Marktzugang vorhanden ist (Verbrauch grösser als 100'000 kWh/Jahr)
Mit wem und mit welchen Fristen schliesse ich den Dienstleistungsvertrag für den ZEV-Betrieb ab?
Müssen für einen ZEV neue Zähler installiert werden?
Achtung: ZEV erfordert Vertragszusatz
Wird bei Bestandsbauten ein ZEV eingeführt, müssen die Nutzerparteien dieser Liegenschaft dem Zusammenschluss zustimmen (oder ihn nicht ablehnen). Der ZEV bedeutet eine Vertragsänderung in Bezug auf die (Strom-)Nebenkosten. Die Zustimmung kann direkt durch Unterschrift der Nutzerparteien erfolgen oder aufgrund von stillschweigender Kenntnisnahme einer Formular-Anzeige. Es gilt Folgendes zu unterscheiden:
- Mietverhältnis: Der ZEV kann direkt im Mietvertrag, mit einem Nachtrag oder einem Zusatz, geregelt werden.
- Stockwerkeigentum: Es ist eine Ergänzung des bestehenden Reglements der Stockwerkeigentümergemeinschaft nötig.
An wen richtet sich das Angebot?
Bitte beachten Sie, dass wir den Fixtarif derzeit nur Neukund:innen anbieten können. Wir bemühen uns, den Zugang für Kund:innen, die bereits über eine Solaranlage verfügen, einzurichten. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und informieren Sie fortlaufend über die Verfügbarkeit.
Für alle Teilnehmer:innen gelten folgende technischen Voraussetzungen:
- Helion ONE: Für die technische Abwicklung ist Helion ONE (mit Abo Basic oder Pro) eine Voraussetzung.
- Ausgelesener Smart Meter: Stellen Sie sicher, dass Sie einen Smart Meter besitzen, der von Ihrem lokalen Elektrizitätswerk ausgelesenen wird.
- Maximal 30 kWp: Das Angebot ist in dieser Form nur für Anlagen bis ca. 30 kWp verfügbar. Einfamilienhäuser haben typischerweise ca. 10 bis 20 kWp.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Helion Energy Solutions Team: energy@helion.ch
Interessieren Sie sich für eine Helion Solaranlage? Dann nutzen Sie unseren Solarrechner. In wenigen Minuten konfigurieren Sie eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösung und erhalten eine konkrete Offerte inkl. weiterer Vorgehensweise. In den meisten Fällen sind die technischen Voraussetzungen bei Neuanlagen erfüllt.